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Begriffserklärungen

Da Viele nicht mehr durchblicken, was denn alles mit der Heizung gemacht werden muss, und was bestimmte Bezeichnungen bedeuten, möchten wir hier einige grobe Hinweise zur besseren Orientierung geben.

Diese Erklärungen wurden einfach gehalten und gelten für die meisten Fälle. Abweichungen kann es für gewerbliche Betriebe, andere Bundesländer, andere Brennstoffe als Erdgas usw. geben. Bei Unklarheiten rufen Sie uns bitte an.

Weitere dazugehörige umgangssprachliche Begriffe:
  • Service
  • Reinigung
  • Einstellung vom Gerät
  • Überprüfung
Was wird gemacht?

Das Heizgerät wird „zerlegt“, um den Brennraum von Verbrennungsrückständen zu reinigen und vieles mehr.

Wer macht das?

Viele Installationsunternehmen, Kundendienst des Heizgeräteherstellers, manche Rauchfangkehrer.

Intervall:

Jährlich oder alle zwei Jahre
(verpflichtend lt. Bauordnung und den meisten Vermietern)

Kosten

100-200 € (zahlt üblicherweise der Mieter)

Weitere dazugehörige umgangssprachliche Begriffe:
  • Luftreinhaltegesetzüberprüfung (LRHG)
  • periodische Überprüfung von Feuerstätten gem. §32 NÖ Bauordnung
Was wird gemacht?

Es werden die Schadstoffe im Abgas (Rauchgas) mit einer Sonde, die ins „Rauchrohr“ vom Heizgerät gesteckt wird, gemessen.

Wer macht das?

Viele Installationsunternehmen, viele Rauchfangkehrer.

Intervall:

Seit dem Jahre 2015 alle drei Jahre, davor waren es alle zwei Jahre. (verpflichtend – Kontrolle vom Rauchfangkehrer)

Kosten:

40-60 € (zahlt üblicherweise der Mieter)

Weitere dazugehörige umgangssprachliche Begriffe:
  • Überprüfung der Erdgasanlage
  • §12 Gassicherheitsgesetz (GSG)
  • ÖVGW-Richtlinie G K71
  • Prüfbefund
  • EVN
Was wird gemacht?

Der Gaszähler wird demontiert und die Gasleitung wird auf Dichtheit und Ordentlichkeit überprüft.

Wer macht das?

Installateur, EVN-Partnerinstallateur

Intervall:

Alle 12 Jahre (verpflichtend – Kontrolle/Erinnerung vom Gasnetzbetreiber)

Kosten:

100-160 € (zahlt üblicherweise der Vermieter)

Weitere dazugehörige umgangssprachliche Begriffe:
  • Verbrennungsluftmessung
  • Luftzahl
Erklärung:

Nur bei bestimmten Heizgeräten (die den Sauerstoff für die Verbrennung mittels Naturzug (kein Ventilator im Heizgerät) vom Aufstellungsraum bekommen) muss sichergestellt werden, dass genug Luft in den Aufstellungsraum nachkommen kann, wenn das Gerät mit „Vollgas“ heizt. Man kann dies messen oder berechnen. Berechnen macht nur dann Sinn, wenn die angrenzenden Räume groß sind bzw. fixe Öffnungen ins Freie vorhanden sind. Meistens wird gemessen. Dazu kommt der Rauchfangkehrer oder z.B. ein EVN-Powerpartner, schließt alle Türen und Fenster… und ermittelt die „Luftzahl“ mit einem Messgerät mittels Sonde im Abgasrohr, während das Heizgerät in Volllast läuft.

Wer macht das?

Viele Rauchfangkehrer, wenige Installateure

Intervall:

Sofern man ein „B1-Gerät“ besitzt: Sobald sich baulich etwas ändert (oft wird es im Zuge eines Gasgerätetauschs oder Gassicherheits-Checks fällig)

Kosten:

Für Messung 150-300 €
für Berechnung 50-100 € (zahlt üblicherweise der Vermieter)